Beratungsförderung für Datenschutz

Der Europäische Sozial-Fonds (ESF) fördert unter gewissen Voraussetzungen Beratungsleistungen für Unternehmen als auch für Praxen (Ärzte, Fachärzte, Heilpraktiker, Tierärzte, Kleintierpraxen etc.). Förderfähig sind Unternehmen, die der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Unterschieden wird hier noch zwischen „jungen Unternehmen“ (bis max. 2 Jahre nach Gründungsdatum) und „Bestandsunternehmen“ (älter als 2 Jahre).
Gefördert werden das Honorar eines externen Beraters (z.B. ein Datenschutzberater oder ein Datenschutzauditor), dessen Reisekosten und Auslagen. Förderhöhe und Förderquote unterscheiden sich nach alten und neuen Bundesländern und nach jungen und Bestandsunternehmen der Tabelle weiter unten.

Fördermittel für den Datenschutz/Datenschutzbeauftragter

Die förderfähigen Beratungsleistungen sind vielfältig. Unter anderem sind auch Beratungsleistungen im Bereich Online-Marketing (www.power4-business.de), gewisse Unternehmensberater-Tätigkeiten (www.marcnum360.de) und Datenschutz grundsätzlich förderfähig.

Zu Beratungsleistungen fallen z.B. auch konzeptionelle Beratungen für Datenschutz (Datenschutzbeauftragung, externer Datenschutzbeauftragter) sowie Beratungsleistungen zur Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) oder des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) betreffend.

Als gelisteter Berater des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) beraten wir Sie gerne und umfassend zu Fördermitteln (z.B. aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) und sich hieraus ergebener Möglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen, Ihre Praxis ect.

Suche nach „Fördergelder für den Datenschutz“

Im Internet wird zu Fragen nach „Fördergelder für den Datenschutz“ oder zu „Fördermittel für externen Datenschutzbeauftragter“ auch nach „Externer Datenschutzbeauftragter für Ärzte“, „Externer Datenschutzbeauftragter für Arztpraxen“ oder nach „Externer Datenschutzbeauftragter für Tierärzte“ in den Suchmaschinen wie Google, Bing usw. gesucht.

Weitere Suchbegriffe sind: „BafA Zuschuss für Datenschutz“, „BafA Zuschuss für Datenschutzbeauftragte“, „Fördergelder für Datenschutz“, „Fördergelder (Zuschüsse) für Ärzte und Arztpraxen“, „Ist der externe Datenschutzbeauftragte durch die BafA förderfähig?

Antrag auf „Beratungsförderung für Datenschutz“

Betreut wird die Beratungsförderung, also auch „Beratungsförderung für den Datenschutz“ durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz die BafA.

Die Beantragung erfolgt online im Internet durch Sie als das beratene Unternehmen bzw. Praxis. Voraussetzung für die Bewilligung ist u. a., dass die Qualifikation des Beraters nachgewiesen wird. Dieses kann – wie bei uns – z.B. durch entsprechende Qualifikation erfolgen. Wir haben in der Vergangenheit bereits geförderte Beratungen durchgeführt und sind beim BafA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als „anerkannte BafA-Berater“ gelistet.

Zu beachten ist, dass seit Anfang 2016 der Antrag auf Förderung vor Beginn der Beratung eingereicht werden muss. Als Beginn der Beratung wird seit kurzem bereits der Abschluss des Vertrags gewertet. Weitergehende Informationen zur Beantragung finden Sie hier.

Sprechen Sie uns an: Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Beratungsförderung für unsere konzeptionellen Beratungsleistungen.

Antragsberechtigung: Voraussetzungen für eine Förderung

Der Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird über das BafA bereitgestellt. Die neuen Beratungsrichtlinien, die seit 2016 gelten, stufen folgende Unternehmen als antragsberechtigt ein:

  • Jungunternehmen: Nicht länger als zwei Jahre am Markt
  • Bestandsunternehmen: Ab dem dritten Jahr nach der Gründung
  • Unternehmen in Schwierigkeiten: In schwieriger wirtschaftlicher Situation

Der Unternehmenssitz muss sich in der BRD befinden. Außerdem muss das Unternehmen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Sofern es sich um ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ handelt, sind die „Voraussetzungen der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung zu erfüllen.“

Unabhängig vom Beratungsbedarf sind bestimmte Unternehmen von der Förderung ausgeschlossen. Dies betrifft:

  • Unternehmen und Angehörige freier Berufe, die in den Bereichen Unternehmens-, Wirtschafts- oder Steuerberatung, Rechtswesen oder Insolvenzverwaltung oder in ähnlicher Weise beraten oder schulen.
  • Unternehmen, die sich im Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen zur Eröffnung erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
    Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Unternehmen, die Beratungen von Unternehmen, z.B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, haben ebenfalls keine Antragsberechtigung.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses wird von den maximal förderfähigen Beratungskosten sowie dem Unternehmensstandort bestimmt.

Der Fördersatz beträgt:

  • 80% in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
  • 60% in der Region Lüneburg
  • 50% in den sonstigen Regionen
  • 90% für „Unternehmen in Schwierigkeiten“
Unternehmensart Bemessungsgrundlage Region Fördersatz max. Zuschuss
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt 4.000 EUR neue Bundesländer 80 % 3.200 EUR
Region Lüneburg 60 % 2.400 EUR
Sonstige 50 % 2.000 EUR
Bestandunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung 3.000 EUR neue Bundesländer 80 % 2.400 EUR
Region Lüneburg 60 % 1.800 EUR
Sonstige 50 % 1.500 EUR
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 EUR alle Standorte 90 % 2.700 EUR

Antragsprozess: Ein Blick auf den Ablauf

Die Dauer des Antragsprozesses erstreckt sich über ca. 1 bis 2 Wochen. Gerne begleiten wir Sie während dieser Phase. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung gegenüber uns besteht nicht.

Jungunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten müssen zunächst ein Beratungsgespräch mit einem Regionalpartner des BafA führen. Bestandsunternehmen steht es frei, an solch einem Gespräch teilzunehmen. Die Teilnahme am Gespräch ist kostenfrei. Anschließend wird der Förderantrag über die BafA Website gestellt. Achten Sie bitte auf den konformen Ablauf der Antragstellung. Die Unterzeichnung des Beratungsvertrags bzw. der Beginn der Beratung darf erst nach Erhalt der BafA Bescheinigung über die grundsätzliche Förderungsfähigkeit erfolgen.

Wer ist die BafA?

BafA steht als Abkürzung für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Sie betreut u.a. im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehme sowie Freie Berufe.

Mit dieser Beratungsförderung können Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens einem Jahr am Markt tätig sind, einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Inanspruchnahme einer Beratung durch einen „anerkannten BafA-Berater“ wie zum Beispiel einer „Beratung zum Datenschutz“ bzw. „Beratung zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)“ entstehen.

Förderung unternehmerischen Know-hows

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen“ unterstützt Beratungsleistungen zu folgenden Themen:

1. Allgemeine Beratungen zu allen

  • wirtschaftlichen
  • finanziellen
  • personellen und
  • organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zu
  • Fragen der Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems

2. Spezielle Beratungen zu

  • Technologie und Innovationen
  • Außenwirtschaft
  • Kooperationen
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • Compliance
  • Arbeitsschutz
  • Unternehmensübergabe

3. Besondere Beratungen von bzw. zu

  • Umweltschutz
  • Unternehmerinnen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund
  • Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund

Wie und ob Sie für unsere Tätigkeiten als Datenschutzauditor (Datenschutzaudit), externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutzberater (Datenschutzberatung) Fördermittel beantragen können, erörtern wir Ihnen gerne.

Download-Tipp

Broschüre „Förderung unternehmerischen Know-hows“, herausgegeben vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Zum Download

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Ab sofort werden unsere Beratungsangebote für Datenschutz und zu den Themen einer externen/internen Datenschutzbeauftragung, die Themen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.